Dr. Angelika Eder von der DSO referiert über Voraussetzungen und Ablauf einer Organspende

Zu unserem Stammtisch am 19.04.2015 im Hotel zur Post in Pasing konnten wir als Referentin Frau Dr. Angelika Eder, die Oberkoordinatorin der DSO in München, gewinnen. Diesmal wurden unsere Mitglieder schriftlich zu dem Vortrag eingeladen. Wenn Frau Eder schon ihren Sonntag-Nachmittag für uns „opfert“, sollten wenigstens Zuhörer da sein. Nun die Überraschung: der Vortragssaal war bis zum letzten Platz gefüllt, so viele Mitglieder kommen sonst nur zur Weihnachtsfeier! Schon mal 1:0 für Angelika Eder.

011Die Referentin erklärte erstmal den Unterschied zwischen Lebendspende und postmortaler Spende. In erster Linie kommen für die Lebendspende die Nieren in Frage, aber auch Segmente der Leber bzw. ein Lungenflügel. Bei einer postmortalen Spende können grundsätzlich das Herz, die Leber, die Lunge, die Nieren, die Bauchspeicheldrüse und in seltenen Fällen auch der Dünndarm transplantiert werden.

Die Krankenhäuser sind lt. Transplantationsgesetz eigentlich verpflichtet, hirntote Patienten der DSO zu melden. Wenn sie es nicht machen, kommt es allerdings zu keinen Sanktionen.

010Das Gesetz schreibt zwei Voraussetzungen für eine Organspende vor: der diagnostizierte Hirntod sowie eine Einverständniserklärung (Organspendeausweis bzw. Einwilligung der Angehörigen). Das Hauptproblem der Organspende ist, zu akzeptieren, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist. In den Medien kommt es immer wieder zu reißerischen Artikeln und Berichten, wo ein Sterbender bei lebendigem Leib durch die bösen Transplantationsmediziner ausgeschlachtet wurde.

Die Hirntoddiagnose wird nach einem vorgeschriebenen Protokoll der Bundesärztekammer gestellt. Dabei werden beispielsweise die Stammhirnreflexe getestet und ein EEG geschrieben. Diese Untersuchungen sind von zwei unterschiedlichen Ärzten durchzuführen (meist Intensivmediziner, Anästhesisten oder Neurologen) die mit der Transplantation von Organen nichts zu tun haben. Eine Wiederholung der Tests und Untersuchungen erfolgt dann nach etwa 12 Stunden.

005Nach Diagnosestellung gibt es zwei Möglichkeiten: entweder Abbruch der Beatmung und Ausstellung des Totenscheins oder falls der Organentnahme zugestimmt wurde, Weiterführung entsprechender kreislauferhaltender Maßnahmen. Falls der potentielle Spender an die DSO gemeldet wird und noch keine Einwilligung der Angehörigen vorliegt, werden die Koordinatoren der DSO zu dem schwierigen Gespräch mit den Angehörigen hinzugezogen. Man versucht nun, sehr behutsam den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu eruieren. Das Ziel ist eine stabile Entscheidung zu erreichen, mit der die Angehörigen auch leben können, so Angelika Eder. Es hat natürlich keinen Sinn, hier irgendeinen moralischen Druck o.ä. auszuüben.

Wenn die Zustimmung erfolgt ist, beginnt die eigentliche Arbeit der DSO-Koordinatoren, die den gesamten Ablauf der Spende logistisch betreuen. Zuerst wird der Verstorbene untersucht. Man versucht auch, an Informationen über einen evtl. Auslandsaufenthalt zu kommen. Hat er kürzlich einen Lebendimpfstoff (Gelbfieberimpfung) bekommen? Dann wäre er für eine Organspende nicht geeignet. Sind irgendwelche bösartigen Erkrankungen bekannt usw.? Selbstverständlich werden auch die Laborwerte ermittelt. Nach der Eignungsbeurteilung als Spender erfolgt die Weiterleitung der medizinischen Daten an die zentrale Vermittlungsstelle Eurotransplant . Eurotransplant ermittelt nun nach den Daten der Patienten, die auf der Warteliste stehen, die passenden Empfänger. Die Transplantationszentren werden informiert und die ausgewählten Empfänger einbestellt. Meist wissen die behandelten Ärzte z.B. in den Dialysezentren, ob der potentielle Empfänger derzeit transplantationsfähig ist.

004Die Explantation der Organe wird immer im Spenderkrankenhaus durch die angereisten Teams vorgenommen. Da man z.B. beim Herz nur eine Zeitspanne von drei bis vier Stunden von der Explantation bis zur Einpflanzung zur Verfügung hat, ist höchste Eile geboten. Bei den Nieren ist das Zeitfenster größer und im Extremfall kann sogar noch nach 40 Stunden transplantiert werden. Aber auch hier gilt: Je kürzer diese sogenannte kalte Ischämiezeit ist, desto besser sind die Erfolgsaussichten.

Nach dem interessanten Vortrag von Angelika Eder nutzten die Zuhörer die Gelegenheit und stellten Fragen. Einige unserer Vereinsmitglieder kommen sehr gut mit der Dialysebehandlung zurecht und würden sich nicht transplantieren lassen. Frau Eder betonte auch, dass die Transplantation nicht für jeden Patienten die optimale Therapie sei. Dies müsse von Fall zu Fall entschieden werden. Grundsätzlich ist aber eine erfolgreiche Transplantation der Dialysebehandlung überlegen und bringt für den Patienten eine bessere Lebensqualität.

Zwischendurch fragte Frau Eder mal nach, ob wir sie schon verstehen würden, ansonsten könne sie auch hochdeutsch sprechen. Wir haben ihr charmantes bayrisch sehr gut verstanden und bedanken uns recht herzlich für Ihren Vortrag und ihr Engagement für die Organspende und die Transplantationsmedizin.

Großes Lob!

Karl Votz-Siegemund